Allgemeine Geschäftsbedingungen von WB Industrial Solutions Ltd. & Co KG
(im Folgenden „WB“ genannt) für den Verkauf von Produkten und Dienstleistungen

Stand Juni 2006

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I. Geltung der Bedingungen

1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von WB Industrial Solutions Ltd. & Co KG – nachfolgend „WB“ - für den Verkauf gelten für alle zwischen „WB“ und dem Besteller geschlossenen Verträge, soweit nichts anderes vereinbart worden ist. Entgegenstehenden oder von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von „WB“ abweichenden Bedingungen oder vertragsändernden Bestimmungen des Bestellers wird hiermit widersprochen. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass die Bestellung unter Hinweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers erfolgt.

2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage auch für alle künftigen Geschäfte zwischen „WB“ und dem Besteller.

II. Umfang der Lieferungen oder Leistungen

1. Die vom Kunden abgegebene Bestellung ist bindend und kann von „WB“ innerhalb von 4 Wochen ab Zugang angenommen werden. Mündliche Nebenabreden sind für „WB“ nur verbindlich, soweit „WB“ sie schriftlich bestätigt. Bestellungen per E-Mail werden von „WB“ nur bearbeitet, wenn dies mit „WB“ vereinbart ist.

2. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich „WB“ alle Eigentums- und urheberrechtlichen Verwendungsrechte uneingeschränkt vor; sie dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von „WB“ Dritten zugänglich gemacht werden. Sämtliche in Ziffer II Absatz 2 genannten Unterlagen, die dem Besteller übergeben oder übermittelt wurden, sind unaufgefordert und unverzüglich an „WB“ zurückzugeben, wenn der Auftrag abgewickelt wurde oder aber „WB“ nicht erteilt wurde. Unterlagen des Bestellers dürfen solchen Dritten zugänglich gemacht werden, denen „WB“ in zulässiger Weise Lieferungen oder Leistungen übertragen hat.

3. „WB“ behält sich bei Lieferungen von Produkten, insbesondere von Karten, Chips und Modulen einen im Verhältnis zur bestellten Menge handelsüblichen und zumutbaren Änderungs- und Abweichungsvorbehalt an Mehr- oder Minderlieferungen an der bestellten Gesamtmenge vor. Solche Änderungen und Abweichungen werden bei der vereinbarten Vergütungsberechnung berücksichtigt.

4. Sofern im Einzellfall - ohne eine hiermit eintretende Rechtspflicht - „WB“ der Stornierung einer Bestellung schriftlich zustimmt, wird eine Entschädigung in Höhe von 20 % des vereinbarten Preises, zuzüglich der gegebenenfalls anfallenden Umsatzsteuer, fällig.

5. „WB“ ist berechtigt, Tochterunternehmen und sonstige Dritte als Subunternehmer zur Erfüllung ihrer Pflichten einzuschalten.

III. Mitwirkungspflichten des Bestellers

1. Der Besteller wird „WB“ jederzeit Zugang zu den für ihre Tätigkeit notwendigen Informationen verschaffen, insbesondere Unterlagen zur Verfügung stellen und eigene Mitarbeiter zur Auskunftserteilung anweisen. Er wird „WB“ von allen für die wirkungsvolle Lieferungs- und Leistungserbringung bedeutsamen Umständen unaufgefordert richtig und vollständig Kenntnis geben.

2. Unterlässt der Besteller eine ihm obliegende Mitwirkung trotz schriftlicher Mahnung und Fristsetzung, oder verstößt der Besteller wiederholt und schwerwiegend gegen Pflichten aus dem Vertragsverhältnis, ist „WB“ zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Unabhängig von der Geltendmachung dieses Kündigungsrechtes hat „WB“ Anspruch auf Ersatz des durch die Herbeiführung des Kündigungsgrundes entstandenen Schadens bzw. der dadurch verursachten Mehraufwendungen. In jedem Fall hat „WB“ Anspruch auf die volle Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen.

IV. Angebot, Preis

1. Die Angebote von „WB“ sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, es sei denn, es liegt ein konkreter, individualisierter und schriftlicher Antrag zum Abschluss eines Vertrages vor. Soweit nicht anders angegeben, hält sich „WB“ an ein konkretes, individualisiertes und schriftliches Angebot und an die darin enthaltenen Preise 14 Tage ab Datum der Erstellung gebunden. Die Preise gelten bei Lieferung ab Werk, bzw. ab dem für die jeweilige Ware in unserer Auftragsbestätigung benannten zuständigen Auslieferungslager, einschließlich Verpackung zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und Versandkosten.

2. Zahlungen sind nur durch Banküberweisung oder Barzahlung zu leisten; Wechsel und Scheckzahlungen werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung und nur erfüllungshalber unter zusätzlicher Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen akzeptiert.

3. Sollen Waren mit mehr als 4 Monaten Lieferfrist geliefert werden und erhöhen sich die Material-, Lohn- oder sonstige Kosten nach Vertragsabschluss, so ist „WB“ berechtigt, den Preis in angemessener Weise anzupassen. Eine Erhöhung des Preises ist beschränkt auf den Anstieg der Lebenshaltungskosten sowie auf den Anstieg der marktüblichen Preise für die bestellten Waren im gleichen Zeitraum. Bei einer Preiserhöhung von über 5 % ist der Besteller berechtigt, unverzüglich nach Zugang der Erklärung über die Preiserhöhung schriftlich vom Vertrag zurückzutreten.

4. Falls Umstände bekannt werden, die auf eine Beeinträchtigung der Kreditwürdigkeit oder auf die Zahlungsunfähigkeit des Bestellers hinweisen, kann „WB“ die Lieferung nach ihrer Wahl von einer Vorauszahlung oder von einer anderen Sicherheit abhängig machen. Dies gilt auch, falls diese Umstände zwischen Vertragsabschluss und Lieferung oder nach einer oder mehrerer Teillieferungen bekannt werden. Falls der Besteller die Vorauszahlung oder Gewährung einer anderweitigen Sicherheit ablehnt oder eine solche trotz Fristsetzung nicht erbringt, ist „WB“ zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Daneben ist „WB“ zum Rücktritt berechtigt, falls ein Insolvenzantrag über das Vermögen des Bestellers gestellt, ein Insolvenzverfahren eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist. Mit Zugang der Rücktrittserklärung werden sämtliche Vergütungsansprüche der „WB“ sofort fällig. Weitere Ansprüche der „WB“ bleiben unberührt.

V. Eigentumsvorbehalt

1. „WB“ behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen von „WB“ gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche der Forderungen von „WB“ in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

2. Nach berechtigtem Rücktritt vom Vertrag hat „WB“ das Recht, die Ware zurückzufordern, anderweitig zu veräußern oder in anderer Weise darüber zu verfügen. In der Zurücknahme der Ware durch „WB“ liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, „WB“ hätte dies erklärt. In der Pfändung der Ware durch „WB“ liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag.

3. Der Besteller ist verpflichtet die Ware pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Pflegearbeiten erforderlich sind, muss der Besteller diese auf eigene Kosten rechzeitig durchführen.

4. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller „WB“ unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit „WB“ unter anderem eine Drittwiderspruchsklage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, „WB“ die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den „WB“ entstandenen Ausfall.

5. Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr weiter zu verkaufen. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) an die dies annehmende „WB“ ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von „WB“ , die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. „WB“ verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, so lange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, so kann „WB“ verlangen, dass der Besteller „WB“ die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

6. Die Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Besteller wird stets für „WB“ vorgenommen. Wird die Ware mit anderen, „WB“ gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt „WB“ das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware (Faktura-Endbetrag, einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware.

7. Wird die Ware mit anderen, „WB“ nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt „WB“ das Eigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware (Faktura-Endbetrag, einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller „WB“ anteilig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für „WB“ .

8. „WB“ verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert ihrer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt „WB“.

VI. Zahlungsbedingungen

1. Die Zahlungen sind ohne Abzug innerhalb der vereinbarten Zahlungsziele oder, wenn nichts vereinbart ist, innerhalb von 10 Tagen rein netto ohne Abzug auf das in der Rechnung bezeichnete Konto zu zahlen. Maßgebend für die Wahrung der Zahlungsfrist sowie für etwaige weitere vereinbarte Zahlungsziele ist der Tag der vorbehaltlosen Gutschrift auf dem Konto.

2. Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, und Zurückbehaltungsrechte nur geltend machen, sofern sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.


VII. Frist für Lieferungen oder Leistungen

1. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Die Einhaltung von Lieferfristen und Lieferterminen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen, Freigaben, die rechtzeitige Klarstellung und Genehmigung der Pläne, insbesondere im Fall einer Vorauszahlung die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so wird die Frist angemessen verlängert, bzw. Liefertermine werden neu vereinbart. „WB“ ist ferner berechtigt, Ersatz des ihr hierdurch entstandenen Schadens zu verlangen.

2. Die Frist gilt als eingehalten bei Lieferungen, wenn die betriebsbereite Sendung innerhalb der vereinbarten Liefer- oder Leistungsfrist zum Versand gebracht oder vom Transportunternehmen abgeholt worden ist. Falls die Ablieferung sich aus Gründen verzögert, die der Besteller zu vertreten hat, so gilt die Frist bei Meldung der Versandbereitschaft innerhalb der vereinbarten Frist als eingehalten. Die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen des Annahmeverzugs bleiben unberührt.

3. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von Fällen höherer Gewalt - als solche gelten die Umstände oder Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können - suspendieren die Vertragsverpflichtungen von „WB“ für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Sie berechtigen „WB“, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Überschreiten die sich hieraus ergebenden Verzögerungen den Zeitraum von 2 Monaten, ist der Besteller nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche des Bestellers bestehen nicht.

4. Gerät der Besteller in Annahmeverzug, darf „WB“ die Ware auf Risiko und auf Kosten des Bestellers einlagern.

5. „WB“ ist zu Teillieferungen und Teilleistungen in zumutbarem Umfang berechtigt.

6. Falls die geschuldete Leistung oder Ware nicht verfügbar ist und „WB“ die Nichtverfügbarkeit nicht zu vertreten hat, ist WB berechtigt, vollständig oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall ist „WB“ verpflichtet, dem Besteller die Nichtverfügbarkeit unverzüglich mitzuteilen und erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.

VIII. Gefahrübergang

1. Die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht - auch bei Teillieferung - mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen oder Anstalt auf den Besteller über. Die Verpackung erfolgt mit üblicher Sorgfalt. Der Versand erfolgt nach bestem Ermessen von „WB“.

2. Verzögert sich die Lieferung oder Leistung infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

IX. Untersuchungspflicht, Gewährleistung, Verjährung

1. Der Besteller hat von „WB“ gelieferte Waren unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen. Beanstandet er etwaige erkennbare Mängel, Zuweniglieferungen oder Falschlieferungen nicht innerhalb von 10 Werktagen, so gilt die Lieferung als genehmigt.

2. Versteckte Mängel hat der Besteller unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Werktagen nach ihrer Entdeckung bei „WB“ zu rügen.

3. a) Ist die Ware mangelhaft, behält sich „WB“ vor, den Mangel nach ihrer Wahl zunächst durch Nachlieferung oder Nachbesserung (Nacherfüllung) zu beheben. Im Falle der Nacherfüllung ist WB verpflichtet, alle zu diesem Zweck erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Ware nach einem anderen Ort als dem Bestimmungsort verbracht wurde.

3. b) Sollte „WB“ dazu verpflichtet sein, eine Software nachzubessern, wird sie, soweit tatsächlich möglich und wirtschaftlich sinnvoll, entsprechende Software-Patches kostenlos an den Besteller liefern. Sollte dies nicht möglich oder nicht wirtschaftlich sinnvoll sein, kann „WB“ nach eigenem Ermessen neue Software liefern.

4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unmöglich, wird sie insgesamt von „WB“ ernsthaft und endgültig verweigert oder ist sie für den Besteller unzumutbar, so ist der Besteller berechtigt, nach seiner Wahl den Kaufpreis herabzusetzen (Minderung) oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen (Rücktritt).

5. Daneben kann der Besteller Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels nur zu den Bedingungen in Art. X. geltend machen.

6. Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Bestellers, die auf Mängeln beruhen, beträgt ein Jahr. Dies gilt nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Fehlen einer garantierten Beschaffenheit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Rückgriffsansprüchen des Bestellers wegen eines Mangels, wenn neu hergestellte Waren an Verbraucher verkauft werden.

X. Haftungsbeschränkungen

1. „WB“ haftet aus einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflicht oder wesentliche Nebenpflicht) nur unter Beschränkung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden. Die Haftung aufgrund einfacher Fahrlässigkeit bei Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen. Der Pflichtverletzung von „WB“ steht diejenige ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.

2. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Das Gleiche gilt für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn „WB“ die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und für Schäden, die auf dem arglistigen Verschweigen eines Mangels beruhen. Für Schäden, die auf das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit zurückzuführen sind, haftet „WB“ nur, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie erfasst ist. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

XI. Ausschluss von Nacherfüllung und Rücktritt

1. Ist eine vom Besteller gesetzte Frist zur Leistung fruchtlos abgelaufen und kommt der Besteller der nachfolgenden Aufforderung von „WB“ binnen einer von WB hierfür gesetzten angemessenen weiteren Frist zur Erklärung, ob er an seinem Erfüllungsanspruch festhält oder Schadensersatz statt der Leistung verlangt, nicht nach, ist der Erfüllungsanspruch nach Ablauf der mit der Aufforderung verbundenen angemessenen Frist ausgeschlossen.

2. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht auf einem Mangel der Ware beruht, kann der Besteller nur zurücktreten, wenn der zum Rücktritt berechtigende Umstand auf einem von „WB“ zu vertretenden Verschulden beruht. Bei unerheblicher Pflichtverletzung ist ein Rücktritt ausgeschlossen.

3. Ein Rücktritt ist ferner in den Fällen ausgeschlossen, in denen der Besteller gesetzlich nur noch zum Wertersatz anstelle einer Rückgewähr der Ware verpflichtet wäre.

XII. Schutzrechte Dritter

1. Im Fall einer angeblichen Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte durch Ergebnisse der von „WB“ erbrachten Lieferungen oder Leistungen wird „WB“ nach eigener Wahl entweder ein Nutzungsrecht erwirken, die Produkte so ändern, dass die Schutzrechte nicht verletzt werden oder die Produkte austauschen. Im Übrigen bleiben die Rechte des Bestellers unter Berücksichtigung der Regelungen in den Art. IX. bis XI unberührt.

2. Die vorstehend genannte Verpflichtungen von „WB“ bestehen nur, soweit der Besteller „WB“ über die von Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich informiert, eine Verletzung nicht anerkennt und „WB“ alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben.

3. „WB“ haftet nicht für die Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten, wenn diese auf eine Änderung der Ergebnisse der Lieferungen und Leistungen beruhen, die ganz oder teilweise nicht von „WB“ ausgeführt oder autorisiert waren. „WB“ haftet ferner nicht für Schutzrechtsverletzungen, die aus einer für die betreffenden Ergebnisse der Leistungen nicht vertraglich vorgesehenen Verwendung resultieren.

XIII. Geheimhaltung und Datenschutz

1. Der Besteller ist verpflichtet, alle erhaltenen Verkaufsunterlagen, Spezifizierungen und Preislisten sowie sonstige Unterlagen und Informationen ("geheimhaltungspflichtige Informationen") geheim zu halten und seine Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen entsprechend zu verpflichten. Im Eigentum von „WB“ stehende Gegenstände sind so zu verwahren, dass sie unbefugten Dritten nicht zugänglich gemacht werden können. Dritten dürfen geheimhaltungspflichtige Informationen und Gegenstände im Eigentum von „WB“ nur mit ihrer ausdrücklichen Einwilligung offengelegt werden. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Abwicklung dieses Vertrages für die Dauer von zwei Jahren.

2. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die von „WB“ im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.

3. „WB“ ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung der Geschäftsbeziehung die anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.

4. „WB“ darf den Namen des Bestellers bis zu dessen jederzeitigen Widerruf in die eigene Referenzliste aufnehmen.

XIV. Gerichtsstand, anwendbares Recht

1. Es gilt Regensburg (Germany) als Gerichtsstand. „WB“ ist jedoch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen.

2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen „WB“ und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-)Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts, und unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen des deutschen Rechts.

3. Die englische Version dieser AGB dient lediglich der Information. Verbindlich ist allein der deutsche Vertragstext.